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Dienstag, 23. Februar 2010

Frau Liesmann aus Gelsenkirchen lässt abmahnen

Ich würde Frau Liesmann nie wählen, da Sie offensichtlich unberechtigt abmahnen lässt.

Liesmann ist offiziell Immobilienmaklerin. Wer in diesem Beruf tätig ist, der vermittelt Wohnungen und Häuser, deren Vorzüge er bei Besichtigungsterminen mit den Interessenten erklärt. Aus der Natur der Sache ergibt sich, dass ein Immobilienmakler in den allermeisten Fällen nur in einem räumlich eng abgegrenzten Gebiet tätig ist - zum Beispiel in einer Stadt oder einem Ballungsgebiet. Nur dann kann er innerhalb einer Zeitspanne zu Terminen anreisen, die ihm einen lohnenden Betrieb seines Geschäfts ermöglicht.


Quelle: Heise

So eine Abgeordnete muss natürlich sehen von was sie lebt und das Abmahngeschäfft scheint dann doch einiges abzuwerfen.

In jedem Fall entdeckte die Diplom-Betriebswirtin Liesmann bei anderen Immobilienmaklern bemerkenswert viele formale Verstöße gegen den § 5 Absatz 1 Nummer 4 des Telemediengesetzes (TMG). Und zwar nicht nur im Ruhrgebiet, sondern auch in Breisach, Dresden, Nürnberg, Stuttgart und anderen Städten, wo sie durch die Regensburger Kanzlei mit Kostennoten über jeweils 506 Euro "Gesamtgebühren" abmahnen ließ. Im Falle einer Nichtzahlung drohte die Kanzlei mit Unterlassungsklagen und Einstweiligen Verfügungen.


Wie sagt die FDP so schön: Leistung muss sich lohnen!